Ambulante Betreuung für junge Menschen mit einer psychischen Erkrankung
Wir bieten Halt im Alltag, unterstützen im Umgang mit der psychischen Erkrankung und fördern die Entwicklung und die Selbstständigkeit
Erziehungsbeistandschaft/ ambulante Betreuung
Wir bieten jungen Menschen im Alter von 14-21 Jahren, bei denen eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, eine ambulante Betreuung an. Diese Begleitung ist individuell auf den jungen Menschen und dessen persönlichen Hilfe-/Unterstützungsbedarf abgestimmt. Es werden außerdem die Eltern und das soziale Umfeld aktiv miteinbezogen.
Bei konkretem Interesse an unserem Leistungsangebot, erfolgt die Anmeldung über die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes.
Zielgruppe
Unser Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen im Alter von 14-21 Jahren, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen.
Durch unsere ambulante Betreuung wollen wir zusammen mit dem jungen Menschen Beeinträchtigungen in der Teilhabe am Leben entgegenwirken.
Das ambulante Angebot ist geeignet für junge Menschen, die…
- sich noch in der klinischen Therapie befinden und eine Nachbetreuung suchen.
- vorbereitend auf eine stationäre Maßnahme (Klinik oder Wohngruppe) Begleitung und Unterstützung suchen.
- eine Begleitung suchen, um ihren Alltag mit der psychischen Erkrankung besser bewältigen zu können (egal ob in der Wohnung der Familie oder in der eigenen Wohnung).
Ausschlusskriterien sind:
- akute Selbst- und Fremdgefährdung
- im Vordergrund stehende Suchtproblematik
- akut behandlungsbedürftige Essstörung
- mittelgradige oder schwere Intelligenzstörung
- schwere Pflegebedürftigkeit
- fehlende Bereitschaft, Beratung oder Behandlung für die psychischen Probleme in Anspruch zu nehmen
Zugangsvoraussetzungen und Ziele der ambulanten Betreuung
Zugangsvoraussetzungen
- Vorliegen einer ICD-10 Diagnose Kapitel F oder entsprechend ICD-11 Diagnose
- Feststellung eines Hilfebedarfs und die Kostenzusage durch das zuständige Jugendamt
- Bestehen eines Settings, welches Krisen auffängt (Klinik o. Familie)
- Bestehen einer Krankheitseinsicht seitens des jungen Menschen bzw. diese beginnt sich zu entwickeln
- Bereitschaft des jungen Menschen Veränderungen anzugehen
Ziele der Hilfe können sein
- Empowerment im Umgang mit der psychischen Erkrankung
- Sicherung der gesundheitlichen Basis (z.B. Selbstfürsorge, ärztliche Anbindung, Pharmakotherapie)
- Entwicklung und Stärkung von Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit
- Stärkung von Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsfähigkeit
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven (bzgl. Schule, Praktikum, Beruf, Wohnform)
- Erhöhung der Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben
- Aufbau und Nutzung von tragfähigen unterstützenden Netzwerken im Umfeld des jungen Menschen
- Beteiligung der nötigen Reha Träger im Hilfenetzwerk (Krankenkasse, Arbeitsagentur u.ä.)
Unser Leistungsangebot
Unser Leistungsangebot „Erziehungsbeistandschaft / ambulante Betreuung“ unterstützt junge psychisch erkrankte Menschen zwischen 14 und 21 Jahren bei der Bewältigung ihrer altersentsprechenden Lebensaufgaben und hinsichtlich der Entwicklung von Perspektiven (z.B. schulische/ berufliche Entwicklung).
Dabei wird das soziale Umfeld miteinbezogen und die Selbstständigkeit des jungen Menschen wird gefördert.
Leistungen der ambulanten Betreuung sind oder können sein:
- persönlicher/telefonischer Kontakt oder Kontakt per Video/App (interaktive E-Health Angebote) mit dem jungen Menschen und/oder den Eltern
- Einzelbetreuung und individuelle Förderung
- Gesprächsangebot zur psychischen Befindlichkeit des jungen Menschen und dem Umgang damit
- strukturierte Beratung in den Bereichen Psychoedukation, Emotionsregulation, gesundheitsfördernde Alltagsgestaltung und Umgang mit Krisen
- Begleitung zu Ärzten und Unterstützung bei der Umsetzung der Absprachen
- Vernetzung und Einbeziehung aller wichtigen Bezugsfelder des jungen Menschen, insbesondere der Erziehungsberechtigten
- Beratung der Angehörigen im Umgang mit dem jungen Menschen
- Kooperation mit anderen Beratungs- und Erziehungsinstitutionen, Ämtern, Behörden und Kliniken
- Begleitung, Unterstützung und Überprüfung in allen Angelegenheiten der Ziele des Hilfeplanverfahrens bis hin zur eigenständigen Lebensführung
- Teilnahme an den Hilfeplangesprächen
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bzw. der Eingliederungshilfe
Das Leistungsangebot basiert auf der Vereinbarung individueller Termine von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr.
Unterstützt werden die jungen Menschen auf ihrem Weg von unseren pädagogischen Fachkräften (u.a. Sozialarbeiter, Jugend- und Heimerzieher, Heilerziehungspfleger, Erzieher).
Mit Qualität zum ErfolgUnsere Qualitätstandards
- Fachberatung durch Kinder- und Jugendpsychiater der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Städtischen Klinikums Karlsruhe
- Standardisierte Prozessabläufe bei psychischen Krisen, bei Beschwerdeverfahren und bei Verdachtsfällen und Vorfällen bei Grenzverletzungen
- Etablierung eines QM-Systems
Was uns auszeichnetWir stehen für Qualität, sind dynamisch und stützen einander
Psychische Erkrankungen wirken sich auf alle Lebensbereiche aus. Wir helfen den jungen Menschen dabei die psychische Erkrankung und ihre Folgen zu bewältigen. Wir unterstützen sie auf dem Weg in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben.
Fragen und Antworten
Was sind Beispiele für Maßnahmen innerhalb des Leistungsangebotes?
Spezifische Maßnahmenbeispiele sind unter anderem:
- Herstellung eines Tag-Nachtrhythmus durch z.B. Angebote der Aktivierung im Tages- und Wochenablauf
- Versorgung mit Informationen über die Grunderkrankung und den Umgang mit Medikation
- Terminierte Begleitung über eine Chatfunktion, im Videochat oder im sozialen Umfeld (häusliche Umgebung oder Klinik)
- Vernetzung der Kooperationspartner (Kontakt zur Klinik bzw. Familie)
- Achtsamkeitstraining
- Absprachen zur Selbstwirksamkeit und Stressregulation
- Straßenbahn- oder Einkaufstraining
- Kontakt zu Ämtern und Behörden
- Begleitung zu Arztterminen
Was zählt nicht zu dem Rahmen unseres Leistungsangebotes?
Kriseninterventionen und die Lösung eskalierender innerfamiliärer Konflikte zählen nicht zum Aufgabengebiet.
Kann das Leistungsangebot vor dem Besuch der Wohngruppe, als Vermeidung einer vollstationären Hilfe oder als Nachbetreuung in Anspruch genommen werden?
Ja, das Leistungsangebot der Erziehungsbeistandschaft / ambulanten Betreuung kann in all diesen Lebenssituationen genutzt werden.
Wie lange erfolgt die ambulante Erziehungsbeistandschaft?
Die Maßnahmen und der entsprechende Stundenumfang werden individuell für jeden Fall festgelegt.