Birte Rickmann-Ditze
Qualitätsmanagementbeauftragte
Seit April 2012 ist die SRH RPK Karlsbad GmbH umfassend zertifiziert.
Die RPK ist nach QReha+ zertifiziert. Dieses kombinierte Zertifizierungsverfahren verbindet die Anforderungen der DIN ISO 9001:2015 mit den BAR-Qualitätskriterien. Ferner besteht eine Trägerzulassung für Leistungen zur Teilhabe durch die Agentur für Arbeit gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Dieses umfassende Qualitätsmanagement-System erfüllt die Anforderungen der im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erarbeiteten Vereinbarung zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement nach § 37 Abs. 3 SGB IX (§20 Abs. 2a SGB IX a.F). Die Zertifizierung nach den o.g. Anforderungen erfolgt durch die DQS Frankfurt.
Mit unserer Arbeit unterstützen wir entsprechend der UN-Behindertenrechts-Konvention Menschen mit chronischen psychischen Beeinträchtigungen dabei, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu führen. Dabei setzen wir die RPK-Empfehlungsvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) um, stützen uns auf die sozialrechtlichen Grundlagen nach SGB III, V, VI und IX und halten die erforderlichen Qualitätsstandards ein.
Zeitgemäße und leitliniengerechte psychiatrisch-psychotherapeutische und fachtherapeutische Behandlungsmethoden sind für uns ebenso selbstverständlich wie individuell angepasste Therapie-, Integrations- und Bildungsangebote. Kontinuierliche Verbesserung bedeutet für uns nicht allein, neue Methoden und aktuelle Technik einzusetzen, sondern vor allem, den Nutzen unseres Handelns für die Reha-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zu erhöhen. Dabei arbeiten wir mit einem hohen Qualitätsanspruch. Die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung und unseres internen Qualitätsmanagements helfen uns dabei, diesen Anspruch tagtäglich zu verwirklichen.