Katja Pfrommer
Sekretariat
Eine Fördermaßnahme bei einer psychischen Erkrankung wirft viele Fragen schon im Vorfeld auf. Damit Sie sich leichter in dieser neuen Situation zurechtfinden, stehen wir Ihnen mit kompetenten und freundlichen Ansprechpartnern zur Seite.
Von der Reha-Beratung über Aufnahme-Formalitäten und den Umgang mit Ämtern und Behörden bis hin zu allen Fragen des täglichen Lebens wie Finanzen, Wohnen und organisatorische Angelegenheiten – unser vielseitig spezialisiertes Team hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!
Wenn Sie wegen der Folgen einer psychischen Erkrankung auf dem Weg zurück in Gesellschaft und Arbeitswelt eine besondere Förderung benötigen, müssen Sie außerdem noch folgende Voraussetzungen mitbringen:
Für eine vollständige Anmeldung und die optimale Vorbereitung auf ein individuelles Vorgespräch mit Ihnen benötigen wir einige Angaben vorab.
Wenn Ihr behandelnder Psychiater in Klinik oder Tagesklinik Ihnen eine RPK-Maßnahme empfiehlt und ein RPK-Gutachten erstellt, bearbeitet der Sozialdienst der Klinik mit Ihnen zusammen die Antragsunterlagen und meldet Sie zur RPK an.
Wenn Sie durch einen niedergelassenen Psychiater angemeldet werden, bitten wir ihn um eine aktuelle Stellungnahme und erstellen dann nach einem Vorgespräch selbst das RPK-Gutachten.
So erfolgt Ihre Anmeldung:
Dann besuchen Sie einen unserer regelmäßigen Info-Tage!
Bitte melden Sie sich dazu telefonisch an.
Unsere Termine für 2024:
Unsere Termine für 2025:
Beginn: 13.30 Uhr
Ende: ca. 16:00 Uhr
Unser Sozialdienst informiert und berät Sie über Hilfen durch Ämter und Behörden und hilft Ihnen bei der Antragstellung. Unser Sozialdienst hilft Ihnen auch dabei, finanzielle und sozialrechtliche Angelegenheiten, die oft schwer zu überblicken sind, zu regeln.
Ob es um Sozialgeld, Grundsicherung, Arbeitslosen- oder Wohngeld geht, um Schwerbehindertenausweis, gesetzliche Betreuung, Rente oder Wohnen - wir erarbeiten in enger Abstimmung mit Ihnen individuelle Hilfemöglichkeiten während Ihrer RPK-Zeit. Haben Sie einen gesetzlichen Betreuer, binden wir Ihn mit ein.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Planung und Vorbereitung anschließender Hilfen.
RPK bedeutet Rehabilitation für psychisch kranke und behinderte Menschen. Hier lernen Sie, mit psychischer Erkrankung Ihr Leben wieder selbst erfolgreich zu meistern. Die Trainings und Therapien umfassen deshalb alle Lebensbereiche: von der gesundheitlichen Situation über die Persönlichkeitsentwicklung bis hin zum sozialen Umfeld und zur Arbeitswelt.
Das Angebot einer RPK richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, die
Ziele der RPK-Maßnahmen sind
Die RPK unterstützt die Teilnehmer nach einem ganzheitlichen Konzept bei der Verarbeitung und Bewältigung der psychischen Erkrankung und ihrer Folgen und fördert ihre Fähigkeiten und Entwicklungspotentiale.
Mit unserem Team aus Ärzten, Psychologen, Pflegekräften, Sozialarbeitern, Ergo- und Physiotherapeuten, Arbeits- und Berufstherapeuten betreuen und unterstützen wir Sie individuell auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Eine enge Zusammenarbeit der Berufsgruppen ermöglicht Ihre optimale Förderung in allen Lebensbereichen. Gemeinsam entwickeln wir Ihre Perspektive für den weiteren Lebens- und Berufsweg. Ein persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie während Ihres gesamten Aufenthalts.
Im Rahmen Ihrer RPK-Maßnahme bieten wir Ihnen berufsvorbereitende Leistungen wie z.B. Lehrgänge zur Vorbereitung von beruflicher Rehabilitation, Integrationstraining, kaufmännischem Praxistraining oder speziellen Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen in unterschiedlichen Berufsfeldern. Sobald Sie die entsprechenden Voraussetzungen haben, leiten wir auch Ausbildungen im geschützten Rahmen von Berufsförderungswerken in die Wege.
Während Ihres Aufenthalts absolvieren Sie mindestens ein Praktikum in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts. Wenn Sie in der Berufstherapie die fachlichen Voraussetzungen dafür erreicht haben, bereiten wir Sie mit einem ausführlichen Bewerbungstraining darauf vor. Den Kontakt zum Praktikums-Betrieb sichert Ihr persönlicher Ansprechpartner, der Sie ein- bis zweimal, bei längeren Praktika auch öfter, im Betrieb besucht.
Die Dauer richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf und kann zwischen sechs Monaten und maximal zwei Jahren liegen. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 14 Monaten.
Für die medizinische Phase sind die gesetzlichen Krankenkassen oder (bei entsprechenden Voraussetzungen) die Rentenversicherer Kostenträger, für die berufliche Phase die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Insofern aus therapeutischer Sicht nichts dagegen spricht, sind Wochenendheimfahrten grundsätzlich möglich. Die dadurch entstehenden Kosten können mindestens teilweise von den Kostenträgern übernommen werden. Bei der Klärung dieser Fragestellung hilft Ihnen gerne unser Sozialdienst weiter.